Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Der Veranstaltungskoordinator ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Vorlesungsverzeichnisses von Instituten. Er übernimmt die fachliche Abstimmung zwischen sich selbst als Ordnungsorgan, den Veranstaltungsverantwortlichen der Veranstaltungen seiner Institute sowie jedem Lehrenden seiner Institute.Der Veranstaltungs\-koordinator ist einem oder mehreren konkreten Instituten zugeordnet. Einem Institut sind Veranstaltungen zugeordnet. Der Veranstaltungs\-koordinator ist für die Eintragung dieser Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis verantwortlich und hat daher die Bearbeitungsrechte für die Kerndaten der Veranstaltungen eines Semesters.Es muss sichergestellt sein, dass für jedes Institut erkennbar ist, welche Person die Rolle des Veranstaltungs\-koordinators übernimmt. Der Institutsleitung steht es frei, die Veranstaltungs\-koordinatoren auf beliebig viele Personen aufzuteilen und gegebenenfalls Hierarchien einzuführen.
In der folgenden Auflistung sind alle Teilprozesse detailliert aufgelistet, bei denen die Rolle „Veranstaltungskoordinator“ mitwirkt. Die Tätigkeiten der Rolle selbst sind hervorgehoben. Genauere Angaben zu den zeitlichen Randbedingungen finden Sie weiter unten nach Wintersemester und Sommersemester aufgeschlüsselt.
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Reihenfolge die zeitliche Aneinanderreihung nur ungefähr widerspiegelt. Detaillierte Informationen zu den Teilprozessen können Sie dem QM-Handbuch entnehmen.
| Ungefähres Datum | Durchzuführende Tätigkeit | Abschluss bis | Kommunikation |
|---|---|---|---|
| 1. Mai | VO 1.2:2 Lehrangebot bearbeiten | 2. Fakultätsratssitzung | - |
| 2. Fakultätsratssitzung | VO 1.2:3 Wahlpflichtveranstaltungen ändern | - | - |
| 1. August | VO 1.4:2 Zur Aktualisierung der Organisationsdaten auffordern | - | |
| Ablauf der vorher genannten Frist | VO 1.4:4 Auf Aktualisierung der Organisationsdaten prüfen | 31. August | - |
| Ungefähres Datum | Durchzuführende Tätigkeit | Abschluss bis | Kommunikation |
|---|---|---|---|
| 1. November | VO 1.2:2 Lehrangebot bearbeiten | 2. Fakultätsratssitzung | - |
| 2. Fakultätsratssitzung | VO 1.2:3 Wahlpflichtveranstaltungen ändern | - | - |
| 1. Februar | VO 1.4:2 Zur Aktualisierung der Organisationsdaten auffordern | - | |
| Ablauf der vorher genannten Frist | VO 1.4:4 Auf Aktualisierung der Organisationsdaten prüfen | 28. Februar | - |