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Erklärung für Raumverwalter bei Erstkontakt

Bitte beachten Sie in Bezug auf Raumbuchungen, dass im Studienportal unterschieden wird zwischen „Frei buchbaren Räumen“ und „Verwalteten Räumen“. Frei buchbare Räume können für Veranstaltungstermine ohne organisatorische Einschränkung ausgewählt und eingetragen werden. Verwaltete Räume können nur gebucht werden, wenn eine Raumanfrage gestellt wird und der Raumverwalter dieser Anfrage zustimmt.

Die meisten Hörsäle sind verwaltet, das heißt es gibt mindestens einen Raumverwalter, der bei Raumbuchungen eingebunden werden muss.

Falls Sie Fragen zur Anwendung haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne wieder an studienportal@tu-clausthal.de wenden.

prozesshandbuch_der_tu_clausthal/prozesshandbuch/erklaerung_fuer_raumverwalter_bei_erstkontakt.1463641971.txt.gz · Zuletzt geändert: von tte
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